Welche Ergebnisse der Prüfaufträge verletzen den Bürgervertrag Klein Borstel?
13 März 2019Am 21. Februar 2019 hat das Bezirksamt Hamburg-Nord in der Sitzung des Stadtentwicklungsausschuss der Bezirksversammlung durch die beauftragten Architekten Möglichkeiten aufgezeigt, den Anteil geförderten Wohnens auf der Fläche des Anzuchtgartens zu erhöhen sowie insgesamt eine weitere bauliche Verdichtung zu ermöglichen. Dieses war notwendig geworden durch einen Antrag von SPD, Grünen und Linken, der mit seinen Fragestellungen den Bürgervertrag Klein Borstel verletzt (wir berichteten).
Lebenwertes Klein Borstel e.V. hält die sich nun aus diesem Antrag ergebenen Vorschläge überwiegend nicht, vor allem nicht in ihrem kumulierten Ergebnis, für bürgervertragskonform. Im Einzelnen:
Zum Prüfauftrag A: geförderte Reihenhäuser bei Einhaltung des Drittelmix vertretbar
Die Feststellung der Architekten “die bisher geplanten Reihenhäuser mit wechselnden Gebäudehöhen harmonieren mit den Einzelarchitekturen der benachbarten Wohnhäuser und dem vorgelagerten städtischen Grün” machen wir uns zu eigen. Die Umwidmung in geförderte Reihenhäuser ist vertretbar, solange die Gesamtzahl der geförderten Wohneinheiten das bürgervertraglich festgelegte Drittel nicht überschrietet und diese nicht mit einer Überschreitung von 2+Staffel verbunden ist.
Zum Prüfauftrag B: “Staffel zu Vollgeschoss” widerspricht Bürgervertrag
Die schon durch die Architekten erfolgte Zurückweisung einer Aufstockung der Mehrfamilienhäuser ist im Sinne von Lebenswertes Klein Borstel e.V. Allerdings lehnen wir den Vorschlag “Staffel zu Vollgeschoss” entschieden ab, weil dies nicht ortstypisch für Klein Borstel ist und dem Bürgervertrag widerspricht. Gerade die reguläre Bauhöhe “2 plus Staffel” wurde im Clearing zum Bürgervertrag am 18.12.2017 bekräftigt. Die vorgesehene Ausnahme “im Einzelfall” ist durch das 3+Staffel-Gebäude für Seniorenwohnen schon ausgeschöpft.
Zum Prüfauftrag C: Umwandlung Reihenhäuser in Geschosswohnungsbau mit einhergehender 3-Geschossigkeit widerspricht Bürgervertrag
Die Umwandlung von Reihenhäusern in Geschosswohnungsbau lehnt Lebenswertes Klein Borstel e.V. ab, falls diese nur mit 3-Geschossigkeit statt 2+Staffel zu realisieren ist.
Zum Prüfauftrag D: Reduzierung der Kitakapazität zugunsten von Seniorenwohnungen wird begrüßt
Die Reduzierung der Kitakapazität zugunsten von Seniorenwohnungen befürwortet Lebenswertes Klein Borstel e.V.. Wir sind nach wie vor überzeugt davon, dass eine Kita für eine umgebungsnahe Versorgung überhaupt nicht notwendig ist. Falls solche Bedarfe entstehen, stehen ggf. Alternativen wie die Erweiterung anderer örtlicher Kitas zur Verfügung.
Lebenswertes Klein Borstel fordert erneut Fraktionen, Verwaltung und Bezirksaufsicht auf, den Bürgervertrag einzuhalten:
Das Gesamtergebnis der Prüfung kommt zu einem Potential von 97 Wohneinheiten auf der Fläche, davon 62 % geförderte Wohnungen. Lebenswertes Klein Borstel hat das Verständnis, dass in Einhaltung des auch für die Verwaltung rechtlich bindenden Bürgervertrags alle Maßnahmen unterbleiben, die den Bürgervertrag verletzen. Dazu zählt:
- eine Erhöhung des geförderten Wohnens über den Hamburger Drittelmix hinaus,
- die Erhöhung der baulichen Nutzung üebr zwei Etagen plus Staffelgeschoss hinaus