Warum der Antrag von SPD, Grünen und Linken den Bürgervertrag Klein Borstel verletzt – Stellungnahme von Lebenswertes Klein Borstel
20 Januar 2019Der nach der öffentlichen Plandiskussion gestellte und inzwischen im Stadtentwicklungsausschuss verabschiedete Antrag von SPD, Grünen und Linken verletzt den Bürgervertrag Klein Borstel und stellt zudem einen Wortbruch der Fraktionsvorsitzenden von SPD und Grünen dar. Warum ist das so?
Bürgervertragsverletzung in der Geschossigkeit
Die Vertragsparteien (SPD und Grüne aus Bürgerschaft und Bezirk, Bezirksamtsleiter Rösler und Lebenswertes Klein Borstel e.V.) haben sich Ende 2017 darauf geeinigt, dass die Geschossigkeit von Zwei plus Staffel höchstens von ein bis zwei Häusern überschritten (dann maximal Drei plus Staffel) werden soll, um im Rahmen des Bürgervertrags zu bleiben (wir berichteten). Aus Sicht von Lebenswertes Klein Borstel e.V. war bereits das ein großer Kompromiss, sieht doch Ohlsdorf 12, in dessen Anlehnung laut Bürgervertrag das neue Wohngebiet Ohlsdorf 30 entstehen soll, eine zum Friedhof niedriger werdende Bebauung vor. Auch die im Sommer 2017 ermittelte Bürgerbeteiligung hatte ein deutliches Votum für zwei Vollgeschosse OHNE Staffel ergeben.
Der in der öffentlichen Plandiskussion vorgestellte Funktionsplan hielt sich an den Ende 2017 erzielten Kompromiss, nur mit zwei Gebäuden über Zweigeschossigkeit plus Staffel hinauszugehen. Der nun von SPD, Grünen und Linken gestellte Antrag fordert, mehrere Gebäudezeilen deutlich zu erhöhen. Dieses Vorgehen würde einen Bruch des Bürgervertrags darstellen.
Bürgervertragsverletzung bei den Wohneinheiten
Überträgt man das Maß der Bebauung von Ohlsdorf 12 auf das Gelände von Ohlsdorf 30, können dort gut 40 Wohneinheiten entstehen (wir berichteten). Als Kompromissvorschlag hatte Lebenswertes Klein Borstel e.V. dem Stadtentwicklungsausschuss des Bezirks Nord ein von über 250 direkten Anwohnern unterzeichnetes Kompromissnagebot für eine Erhöhung auf 60 Wohneinheiten übergeben (wir berichteten). Der in der öffentlichen Plandiskussion vorgestellte Funktionsplan geht mit über 80 Wohneinheiten noch einmal deutlich darüber hinaus. Bereits eine Verdoppelung der Wohneinheiten kann nicht mehr in Einklang mit Ohlsdorf 12 gebracht werden, an dem laut Bürgervertrag sich das neue Wohngebiet orientieren soll.
Eine nun von SPD, Grünen und Linken geforderte erhöhte Geschossigkeit, die noch mehr Wohneinheiten schafft, verstößt somit klar gegen den Bürgervertrag Klein Borstel.
Bürgervertragsverletzung bei der Bruttogeschossfläche
Im Frühjahr 2018 hat Herr Rösler vorgeschlagen anstelle der Wohneinheiten die Bruttogeschossfläche (BGF) als Maß für die Bebauungsdichte zu verwenden und diese Kennzahlen für Ohlsdorf 12 und Ohlsdorf 30 zu vergleichen. Zu diesem Zweck hat das Bezirksamt BGF-Daten aus den Bauakten zur Verfügung gestellt. Eine vergleichende Berechnung ergab, dass die BGF des neuen Wohngebiets die BGF von Ohlsdorf 12 deutlich überschreitet (wir berichteten). Wie bei den Wohneinheiten kann auch aus der BGF abgeleitet werden, dass das Maß der Bebauung von Ohlsdorf 30 das von Ohlsdorf 12 deutlich überschreitet.
Ebenso muss gefolgert werden, dass die nun von SPD, Grünen und Linken geforderte erhöhte Geschossigkeit, die die BGF nochmal deutlich erhöht, den Bürgervertrag verletzt.
Vertrauensverlust in die Politik von SPD und Grünen
Lebenswertes Klein Borstel hat sich von Beginn an kompromissbereit gezeigt bei der Auslegung des Bürgervertrags Klein Borstel und hat sich der Notwendigkeit des Schaffens von Wohnraum gestellt. Dennoch muss darauf bestanden werden, dass dieses nicht auf Kosten von Verträgen geht. Gemachte Zusagen wie die bei der Geschossigkeit müssen eingehalten werden. Geschieht dies nicht, riskieren die Regierungsfraktionen im Bezirk Nord einen Vertrauensverlust in ihre Politik.
Die vollständige Stellungnahme von Lebenswertes Klein Borstel lesen Sie hier.