Siegerentwurf nicht bürgervertragskonform – Bezirksamt verweigert Anpassungen
04 März 2018Am 20. Februar 2018 hat das Büro Renner Hainke Wirth Zirn Architekten (RHW) den 1. Preis des Werkstattverfahrens Große Horst gewonnen. Der Siegerentwurf soll nun die Grundlage zur Erarbeitung eines Funktionsplans bilden, dem sich ein Bebauungsplanverfahren anschließt.
Siegerentwurf nicht bürgervertragskonform, Bezirksamt verweigert Anpassungen
Der Siegerentwurf ist in mehreren Punkten nicht mit dem Bürgervertrag Klein Borstel und selbst nicht mit der Auslobung des Verfahrens vereinbar. Nach eigener Aussage des Bezirksamtes Hamburg-Nord ist es in derartigen Verfahren durchaus üblich, dass die Ausloberin (hier das Bezirksamt Hamburg-Nord) dem Büro nach Abschluss des Wettbewerbs zusätzliche Auflagen für die Erstellung des Funktionsplanes macht. Umso bedenklicher ist es, dass das Bezirksamt in einem Gespräch am 28. Februar 2018 den Unterzeichnern des Bürgervertrages Klein Borstel mitgeteilt hat, dem Büro RHW keinerlei weitere Auflagen für die Erstellung des Funktionsplans machen zu wollen. Und das, obwohl die Unterzeichner das Bezirksamt auf folgende Abweichungen vom Bürgervertrag und der Auslobung hingewiesen haben (die vollständige Stellungnahme lesen Sie hier):
I. Anzahl der Wohneinheiten überschreitet Maß der Bebauung
So überschreitet der Entwurf mit 101 geplanten Wohneinheiten das Maß der Bebauung von Ohlsdorf 12 um mehr als das Doppelte. Wir berichteten, dass sich bei Übertragung der Dichte von Ohlsdorf 12 auf den Anzuchtgarten maximal 44 Wohneinheiten ergeben würden. 251 direkte Anwohner hatten sich im Januar mit einer Eingabe beim Stadtentwicklungsausschuss des Bezirks-Nord dafür ausgesprochen, die zu erstellenden Wohneinheiten auf maximal 60 zu begrenzen. In einem Gespräch mit dem Bezirk im Dezember 2017 war definiert und protokolliert worden, dass eine dreistellige Anzahl von Wohneinheiten nicht bürgervertragskonform wäre.
II. Geschossigkeit überschreitet Maß der Bebauung, Bezirksamt argumentiert mit Taschenspielertricks
Mit vier geplanten Häusern mit 3 Stockwerken bzw. 3+ Staffel überschreitet die Geschossigkeit nicht nur die Geschossigkeitsgrundsätze von Ohlsdorf 12 erheblich, sondern auch die im Clearing und im Dezember 2017 protokollierten Grundsätze für die Geschossigkeit. Danach dürfen maximal 1 oder 2 Häuser höher als 2 + Staffel sein. Die Argumentation des Bezirksamtes, die nicht bürgervertragskonforme Geschossigkeit fiele nicht ins Gewicht aufgrund eines Gefälles von 3 m auf dem Gelände, ist schlichtweg falsch und gehört in die Kategorie eines Taschenspielertricks. Das in der Geodatenbank der FHH dokumentierte Gefälle des Geländes liegt bei maximal 1 m, wenn nicht aktuell weniger, da das Gelände im Rahmen der Errichtung der FU aufgeschüttet wurde.
III. Spielstraßen durch verkehrliche Situation gefährdet
Der Entwurf sieht 2 Tiefgaragen vor. Die größere von beiden und damit der Hauptteil des Verkehrs würde über die Spielstraße Erna-Stahl-Ring abgewickelt. Und das, obwohl der Bürgervertrag die Spielstraße unter einen besonderen Schutz stellt und sogar regelt, dass die Zufahrt ausschließlich über die Straße Große Horst erfolgen soll.
IV. Baugrenzen überschritten, Grünerhaltsrestriktionen nicht eingehalten
Der Entwurf überschreitet am Erna-Stahl-Ring und am Fußweg Am Anzuchtgarten sogar die Baugrenzen von Ohlsdorf 29, auch das ein Indiz für das überdimensionierte Maß der Bebauung. Dabei werden in der Auslobung gesetzte Restriktionen zum Grünerhalt missachtet. Außerdem bleibt unklar, ob die Bebauung nicht einen Teil der zu erhaltenen Bäume gefährdet. Im Rahmen der Errichtung der Flüchtlingsunterkunft hatte die Stadt Hamburg diversen Anwohnern kommuniziert, dass selbst ein Waschhaus in Containerbauweise in Friedhofsnähe eine Gefährdung für die dortigen Bäume darstellen würde.
V. Errichtung eines reinen Wohngebietes, eine Kita ergibt sich nicht aus dem Bürgervertrag
Der Bürgervertrag sieht die Errichtung eines reinen Wohngebietes auf dem Gelände Am Anzuchtgarten vor. Vor dem Hintergrund des geplanten Coworking-Spaces bleibt festzuhalten, dass andere Festlegungen als die eines reinen Wohngebietes nicht bürgervertragskonform wären. Auch die Forderung einer Kita lässt sich aus dem Bürgervertrag nicht ableiten
Die vollständige Stellungnahme des Vorstandes von Lebenswertes Klein Borstel e.V. zum Siegerentwurf des Wettbewerbsverfahrens lesen Sie hier.