Kurzfristige Flüchtlingsunterbringung und gebietsverträgliche Wohnbebauung
Die Konzept-Studie “Am Anzuchtgarten” auf einen Blick
In Zusammenarbeit mit der Initiative „Gemeinsam in Klein Borstel“ hatten wir ein Konzept erarbeitet und dem Bezirk vorgestellt, dass die nachhaltige Bebauung des Anzuchtgartens in Klein Borstel vorstellt. Die Konzeptstudie wurde von einer Gruppe von Architekten aus dem Kreis der Anwohner und Mitgliedern von “Lebenswertes Klein Borstel e.V.” und “Gemeinsam in Klein Borstel” erstellt. Hierbei handelte es sich um keine vollständige Planung. Die grundsätzliche Idee der Konzeptstudie zielte auf eine kurzfristig realisierbare Flüchtlingsunterbringung und zugleich gebietsverträglichen Wohnbebauung in einem Stufenkonzept ab:
Phase 1:
Flüchtlingsunterkunft in dorfartiger Struktur mit Modulhäusern nach dem sogenannten Bremer Modell für 125 Personen auf der Teilfläche 1. Das ehemalige Verwaltungsgebäude des Anzuchtgartens dient während der Flüchtlingsunterbringung zu Verwaltungszwecken.
Phase 2:
Bestehende Flüchtlingsunterkunft für 125 Personen auf der Teilfläche 1 + Wohnungen im sozialen und freifinanzierten Wohnungsbau (gefördert und freifinanziert) auf der Teilfläche 2.
Phase 3:
Nach Beendigung der Nutzung erfolgt der Rückbau der Flüchtlingsunterkunft und die Fläche steht ebenfalls für den Wohnungsbau zur Verfügung. Insgesamt können so mittel- und langfristig bis zu 250 Personen am Anzuchtgarten ein neues Zuhause finden. Das ehemalige Verwaltungsgebäude wird künftig als Stadtteil- und Jugendzentrum genutzt.
Die vollständige Konzeptstudie mit weiterem Bildmaterial und Ableitungen können Sie hier downloaden. Weitere Informationen finden Sie auch in unserer aktuellen Pressemitteilung.
En Detail: Ziele der Planung
- An den Stadtteil angepasste nachhaltige, gemeinschaftsfördernde, städtebauliche Lösung als Basis für gelingende Integration (Übernahme städtebaulicher Kennzahlen aus B-Plan Ohlsdorf 12)
- Stufenweise Mischung von Bevölkerungsstrukturen im Planungsgebiet
(Flüchtlinge und Einheimische) - Refinanzierung der kurzfristigen Flüchtlingsunterbringung durch Splittung des Geländes in Teilflächen und schrittweisen Verkauf/Anhandgabe an Bauträger