Deutliche Verdichtung am Anzuchtgarten – Bezirksamt reißt Terminplan des Bürgervertrages
25 August 2018Anfang des Jahres 2018 hat das Büro Renner Hainke Wirth Zirn Architekten (RHW) das Werkstattverfahrens für die Bebauung des Anzuchtgartens gewonnen. Seitdem spielt das Bezirksamt auf Zeit. In diversen Gesprächen, die seitdem mit Lebenswertes Klein Borstel e.V. stattgefunden haben, konnte bis heute keine Einigung gefunden werden, wie der nicht bürgervertragskonforme Siegerentwurf (wir berichteten / offizielle Stellungnahme) angepasst werden kann, um am Ende den Bebauungsplan Ohlsdorf 30 in Einklang mit dem Bürgervertrag zu bringen.
Wohneinheiten und Bruttogeschossfläche weisen beide auf deutliche Verdichtung am Anzuchtgarten hin
Bereits im Januar 2018 berichteten wir, dass die geplanten mehr als 100 Wohneinheiten die Bebauungsdichte von Ohlsdorf 12 deutlich überschreiten. Eine Beteiligung der direkten Anwohner hatte als Kompromiss 60 Wohneinheiten angeboten.
Inzwischen liegt mit einem Vergleich der Bruttogeschossflächen (BGF) eine weitere Kennzahl vor, die besagt, dass die geplante Bebauung am Anzuchtgarten die BGF der Bestandsbebauung um 35 % überschreitet. Der damalige Bezirksamtsleiter Rösler hatte diesen Vergleich im April-Treffen vorgeschlagen, als zu erkennen war, dass man mit der Diskussion um die Wohneinheiten in einer Sackgasse steckte. Nach den Berechnungen von Lebenswertes Klein Borstel schwankt die Bebauungsdichte in BGF / Fläche in den verschiedenen Bereichen von Ohlsdorf 12 erwartungsgemäß deutlich. Während die Dichte von Ohlsdorf 30 die des zentralen Baufelds von Big/Vivida um etwa 9 % überschreitet, ergibt sich im Vergleich zu den ebenfalls an Ohlsdorf 30 direkt angrenzenden Garbe-Häusern bzw. Einzelhäusern eine Überschreitung von 74 bzw. 110 %. Unsere vergleichende Dichteberechnung, die auf Daten des Bezirksamts (Bauprüfakten) sowie auf Daten des Landesbetriebes Geoinformation und Vermessung beruhen, finden Sie hier.
Kompromissbereitschaft beim Bezirksamt? – Fehlanzeige!
Statt konstruktiv auf eine Kompromissformel zu kommen, wird Lebenswertes Klein Borstel e.V. seit Monaten vom Bezirksamt hingehalten. Nachdem erst die Wohneinheiten als ungeeignete Kennzahl für ein B-Planverfahren deklariert wurden, gilt dies nun auch für die vom Bezirksamt selbst vorgeschlagene Bruttogeschossfläche. Eine konkrete Begründung gibt es dafür nicht. Inzwischen hat das Bezirksamt sogar seine eigenen Flächendaten, die der vergleichenden Dichteberechnung zu Grunde liegen, in Frage gestellt. Möglicherweise seien diese Daten falsch. Darf nicht sein, was nicht gefällt? Man müsse auf den Funktionsplan warten, vorher könne man zu keiner Entscheidung kommen. Warum Artenschutzgutachten, Entwässerungsgutachten und Verkehrsgutachten zwingend benötigt werden, um über eine signifikante Überschreitung der Bebauungsdichte zu sprechen, bleibt offen.
Bezirksamt reißt Terminplan des Bürgervertrags
Mit dem Abschluss des Bürgervertrages Klein Borstel haben sich Politik und Verwaltung verpflichtet, spätestens bis zum 30.06.2022 mit der Realisierung des Wohnbauprojektes auf der Fläche am Anzuchtgarten zu beginnen. Im März 2017 haben die Bezirksfraktionen der SPD und GRÜNEN in Hamburg-Nord einen gemeinsamen Antrag verabschiedet, der für die Umsetzung des Bürgervertrags einen konkreten Zeitplan festlegt. Demnach hätte bereits im April 2018 mit der öffentlichen Plandiskussion begonnen werden müssen. Im September 2018 steht die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange (TöB) an. Da der Funktionsplan, für den noch drei Gutachten fehlen, erst Ende Oktober/Anfang November fertig werden wird, ist bereits heute klar, dass das TöB-Verfahren nicht im September starten kann.
Fazit – Vertrauensbildung in Politik und Verwaltung sieht anders aus
Es sieht nicht gut aus für die Einhaltung des Bürgervertrages Klein Borstel, auch wenn das Bezirksamt mantramäßig den Willen diesen einzuhalten postuliert. Was das für das Vertrauen der Bürger in Politik und Verwaltung bedeutet, möge sich jeder selbst überlegen.
Das Protokoll des Meetings vom 17. August 2018 lesen Sie hier.