Chronik
Auf dieser Seite dokumentieren wir die Ereignisse um die geplante Errichtung der Flüchtlings- und Obdachlosen-Einrichtung am Anzuchtgarten in chronologischer Form. Sie wird kontinuierlich fortgeschrieben.
Auf dieser Seite dokumentieren wir die Ereignisse um die geplante Errichtung der Flüchtlings- und Obdachlosen-Einrichtung am Anzuchtgarten in chronologischer Form. Sie wird kontinuierlich fortgeschrieben.
Die Unterkunft “Große Horst” wird belegt. Die ersten Bewohner aus der Unterkunft “Borstels Ende” ziehen in den ersten Bauabschnitt der Unterkunft ein.
Die Volksinitiative “Hamburg für gute Integration” und der Hamburger Senat einigen sich auf ein umfangreiches Maßnahmenpaket über die zukünftigen Rahmenbedingungen der Flüchtlingsunterbringung in Hamburg. Als Teil dieser hamburgweiten Einigung hat “Lebenswertes Klein Borstel e.V.” einen Bürgervertrag für Klein Borstel abgeschlossen
Das OVG Hamburg hebt auf die Beschwerde der Stadt den Baustopp auf. Die Stadt kündigt an, die Flüchtlingseinrichtung fertigzustellen und in Betrieb zu nehmen. Lebenswertes Klein Borstel kritisiert das Vorgehen der Stadt und kündigt an, den politischen Widerstand gegen das Vorhaben zu intensivieren.
Die lokalen Initiatoren übergeben dem Bezirksamt Hamburg-Nord 3.725 Unterschriften für das bezirkliche Bürgerbegehren. Das erforderliche Quorum wird damit übererfüllt und löst einen sofortigen Planungs-Stopp – auch für das Vorhaben in Klein Borstel – aus.
Das Bezirksamt Hamburg-Nord erklärt das gestartete Bürgerbegehren für unzulässig. Die Initiatoren kündigen an, dagegen Rechtsmittel einzulegen.
Hamburg für gute Integration (IFI) startet in allen sieben Hamburger Bezirken Bürgerbegehren, um Unterkünfte für mehr als 300 Flüchtlinge verhindern.
Das OVG Hamburg lehnt den Antrag der Stadt auf Erlass einer Zwischenverfügung ab, die ihr gestatten würde, die Bauarbeiten bis zur Entscheidung des OVG in der Beschwerdesache fortzuführen. Es bleibt beim Baustopp am Anzuchtgarten.
Die Stadt setzt die Bauarbeiten ungerührt fort. Erst eine Intervention des eingeschalteten Rechtsanwalts führt zur Einstellung der Arbeiten.
Das Verwaltungsgericht Hamburg entscheidet über den Eilantrag von Nachbarn der geplanten Flüchtlingsunterkunft. Die erteilte Baugenehmigung ist rechtswidrig. Die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs gegen die Baugenehmigung wird wieder hergestellt. Am Anzuchtgarten bedeutet das Baustopp. Vereinsvorsitzender Olaf Peter fordert den Senat auf, in Verhandlungen einzutreten. Der Senat kündigt an, Beschwerde gegen die Entscheidung beim Oberverwaltungsgericht einzulegen.
Nach nur vier Tagen gelingt es “Hamburg für gute Integration” 26.000 Unterschriften für die Durchführung des Volksentscheids zu sammeln. Aus Klein Borstel/Wellingsbüttel kommen fast 3.000 Unterschriften zusammen.
“Hamburg für gute Integration”, an der Lebenswertes Klein Borstel beteiligt ist, startet eine Volksinitiative zur Verhinderung von Großunterkünften in der Flüchtlingsunterbringung mit dem Ziel eines Volksentscheids im Jahr 2017. http://www.gute-integration.de/
800 Hamburgerinnen und Hamburger folgen dem Aufruf von IFI, demonstrieren auf dem Gänsemarkt und ziehen zum CCH, um gegen Großunterkünfte bei der Flüchtlingsunterbringung die Stimme zu erheben. Senatorin Fegebank wird ausgebuht, als sie die Politik des Senats als alternativlos darstellt.
Lebenswertes Klein Borstel und Gemeinsam in Klein Borstel stellen gemeinsam eine Konzept-Studie zur städtebaulichen Entwicklung des Anzuchtgartens vor. 125 Flüchtlinge sollen zeitnah in Modulbauten (Bremer Cluster) Obdach finden. Perspektivisch ist die Bebauung der gesamten Fläche mit sozialem und frei finanzierten Wohnungen geplant. Die Eckdaten orientieren sich an den Festsetzungen für den Wohnungsbau im bestehenden Bebauungsplan Ohlsdorf 29. Die politischen Entscheider werden aufgefordert, den Vorschlag ernsthaft zu prüfen.
Das Verwaltungsgericht Hamburg fällt einen sogenannten Hängebeschluss mit der Konsequenz eines erneuten Baustopps am Anzuchtgarten, soweit die Arbeiten über Tiefbau- und Erschließungsarbeiten hinausgehen. Darüber hinaus übt das Gericht direkte Kritik an der Stadt, sich auf keine vergleichsweise Lösung der Streitigkeit einlassen zu wollen.
Auf die Anregung des Verwaltungsgerichts Hamburg, eine vergleichsweise Lösung des Rechtstreits zu erörtern, teilt die vom Senat beauftragte Rechtsanwaltskanzlei mit: „Auch eine vergleichsweise Lösung des Rechtstreits kommt für die Antragsgegnerin nicht in Betracht.“
Sieben Hamburger Bürgerinitiativen wehren sich gemeinsam gegen die verfehlte Flüchtlingspolitik des Hamburger Senats und schließen sich zu einem Dachverband “Initiativen für erfolgreiche Integration in Hamburg” zusammen. www.ifi-hamburg.de
Anwohner reichen einen Eilantrag beim Verwaltungsgericht ein. Sie beantragen die Herstellung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs gegen die Baugenehmigung anzuordnen (Baustopp).
Das OVG erklärt das Verfahren auf Antrag beider Parteien für erledigt, da für die Errichtung der Flüchtlingseinrichtung nunmehr eine Baugenehmigung vorliegt und die Stadt nicht länger auf Basis von Polizeirecht vorgeht.
Anwohner legen Widerspruch gegen die Baugenehmigung beim Bezirksamt Hamburg-Nord ein und beantragen die Vollziehung der Baugenehmigung auszusetzen.
Das Bezirksamt Hamburg-Nord erteilt Fördern & Wohnen eine Baugenehmigung unter Befreiung der Festsetzungen des Bebauungsplans von Ohlsdorf 12. Die Baugenehmigung stützt sich auf § 246 Abs. 14 BBauG.
Das OVG hat entschieden: “Die Vollziehung des Beschlusses des Verwaltungsgerichts Hamburg vom 28. Oktober 2015 wird bis zu einer abschließenden Entscheidung über die Beschwerde der Antragsgegnerin insoweit ausgesetzt, als mit diesem auf dem streitbefangenen Grundstück Tiefbauarbeiten in der Form von Erdarbeiten zur Herrichtung und Erschließung des Baugrundstücks, des Aushubs von Gräben für Ver- und Entsorgungsinstallationen, des Einbaus von Ver- und Entsorgungsleitungen und des Baus von Fundamenten untersagt werden.” Den weitergehenden Antrag der Sozialbehörde, die Fortsetzung der Umbauarbeiten in dem bestehenden Verwaltungsgebäude bis zu einer abschließenden Entscheidung über ihre Beschwerde zuzulassen, lehnte das Oberverwaltungsgericht hingegen ab.
Die Bezirksversammlung Hamburg-Nord beschließt die Aufstellung des Bebauungsplans Ohlsdorf 29 mit dem Ziel der Unterbringung von 700 Flüchtlingen auf dem Teilbereich “Anzuchtgarten”.
Die Senatskommission Stadtplanung und Wohnung weist das Bezirksamt-Nord an, den Bebauungsplan Ohlsdorf 12 mit der Maßgabe zu ändern, eine Flüchtlingsunterkunft für 700 Personen auf dem Gelände des Anzuchtgartens „unter Abwägung der Belange“ zu ermöglichen.
Der Senat droht in der Bildzeitung mit der Einrichtung einer Erstunterkunft nach Polizeirecht, wenn das Oberverwaltungsgericht den Baustopp nicht aufhebt.
BASFI kündigt Beschwerde gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts an. Außerdem erklärt der Pressesprecher der BASFI (!), dass man auch den Bebauungsplan ändern werde, um die Einrichtung baurechtlich zu ermöglichen.
Das Verwaltungsgericht Hamburg verhängt einen Baustopp.
Über 300 Anwohner protestieren gegen überdimensionierte Flüchtlingsunterkunft am Anzuchtgarten.
Website www.lebenswertes-klein-borstel.de geht live.
Gründung des Vereins “Lebenswertes-Klein-Borstel e.V. i.G.“
Die Bagger rollen an. Beginn der bauvorbereitenden Tätigkeiten und Abrissbeginn der Gewächshäuser und Halle.
Anwohner wenden sich mit ihren Bedenken an Behörden und Politiker.
Informationsveranstaltung der BASFI. Wegen des großen Andrangs wird die Veranstaltung zweimal hintereinander durchgeführt. Die BASFI macht deutlich: Bürgerbeteiligung soll es bei der Errichtung der Unterkunft nicht geben.
Einige Anwohner erhalten die das Informationsblatt der BASFI zur geplanten Folgeunterkunft, verbunden mit einer Einladung zu einer Informationsveranstaltung am 15. September.
Anwohner mandatieren Rechtsanwalt Gero Tuttlewski von der Kanzlei Klemm & Partner
Entsorgungscontainer kommen auf das Gelände; die Gewächshäuser werden ausgeräumt.
Gerüchte über die Planung einer Flüchtlingseinrichtung mit 700 Plätzen dringen aus der Bezirksversammlung Hamburg-Nord