Bruch des Bürgervertrags mit Ansage – Streit um Nachfolgebebauung für Flüchtlingsunterkunft in Klein Borstel eskaliert

12 September 2019

Ein Gespräch zwischen Vertretern von Lebenswertes Klein Borstel und dem Bezirksamt Hamburg Nord sowie den Fraktionsvorsitzenden von SPD und Grünen in Hamburg Nord zur Nachfolgebebauung der Flüchtlingsunterkunft in Klein Borstel am 10. September 2019 endete im offenen Dissens. In dieser Form markiert das Gespräch auch das Ende eines langen und zähen Versuchs, zu einer bürgervertragskonformen Lösung zu kommen.

Der letzte Vorschlag, der dem Verein Lebenswertes Klein Borstel unterbreitet wurde, ist vom Verein abgelehnt worden. “Nach unserem Selbstverständnis mussten wir den Vorschlag ablehnen, weil wir nicht einer massiven Verletzung des Bürgervertrags zustimmen können”, sagte Ralf Blinkmann. “Der Vorschlag des Bezirksamts ist nicht bürgervertragskonform, weil er allen drei Punkten des sogenannten “Clearings” deutlich widerspricht, das zwischen Senat, Bezirksamt und der lokalen Initiative vereinbart wurde.

Nach den Planungen des Bezirks soll die Anzahl der geförderten Wohneinheiten 58 % betragen und damit weit mehr als der im Bürgervertrag verankerte Drittelmix, der im Clearing noch einmal mit einer Spannweite von 28-38 % definiert wurde. Das Maß der Bebauung, das sich nach dem Bürgervertrag an der Nachbarschaft orientieren soll, wird mit diversen dreigeschossigen Gebäuden sowie 3+ Staffel massiv überschritten und findet sich sonst nirgendwo in Klein Borstel (siehe Entwurf Funktionsplan des Bezirks).

Gespräch endet mit Drohung des Bezirks

In dem Gespräch wurde schließlich angedroht, dass in der entscheidenden Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am 26. September 2019 ein Vorschlag auf den Tisch kommen werde, der eine noch massivere Bebauung vorsehen könnte.

Das “Clearing” vom 17. November 2017 im Wortlaut:

  1. Alle Beteiligten des weiteren Planungsprozesses sollen im weiteren Verfahren dafür Sorge tragen, dass prozedural/inhaltlich der Bürgervertrag eingehalten werden soll
  2. Ein Anteil von 1/3 Sozialwohnungen im Plangebiet ist im Bürgervertrag als Maßgabe enthalten. Eine Abweichung von plus/minus 5 % (d.h. i.E. rd. 28-38% SozWE) in einem offenen Planungsprozess soll möglich sein
  3. Grundsätzlich soll das Maß der Bebauung die Zweigeschossigkeit plus Staffel nicht überschreiten, im Einzelfall sollte eine Dreigeschossigkeit plus Staffel möglich sein.

Der im Punkt 3 genannte “Einzelfall” wurde in einem Gespräch im Dezember 2017 konkret definiert: Die Geschossigkeit gemäß dem Clearing soll auf 2+Staffel beschränkt sein, ggf. können 1-2 Häuser mit 3+Staffel höher sein.