Bezirk Hamburg-Nord bekennt sich zum Bürgervertrag Klein Borstel

26 März 2017

Am 23. März 2017 hat die Bezirksversammlung Hamburg-Nord den Bebauungsplan Ohlsdorf 29 (OH29) beschlossen. Lebenswertes Klein Borstel e.V. hatte bis zuletzt versucht diesen Bebauungsplans, welcher eine Flüchtlingsunterbringung für 700 Personen auf zunächst einmal unbegrenzte Zeit vorsieht, zu verhindern. Dazu hatte der Verein als Kompromiss die Aufstellung eines Bebauungsplans vorgeschlagen, der sowohl die jetzige Flüchtlingsunterkunft abbildet als auch die zukünftige Wohnbebauung (siehe auch Beitrag vom 23. Februar 2017 sowie juristische Stellungnahme).

Bezirk und Stadt waren jedoch von OH29 nicht abzubringen. Offenbar ist die Befürchtung der Stadt groß, dass Bürger den von Lebenswertes Klein Borstel e.V. vorgeschlagenen Bebauungsplan durch Einwendungen und/oder Klagen über den 31.12.2019 hinaus verzögern könnten mit der Folge, dass die Unterkunft dann keine Rechtsgrundlage mehr hätte.

Bezirk beschließt Absicherung des Bürgervertrages für Klein Borstel

Allerdings haben Stadt und Bezirk die von Lebenswertes Klein Borstel e.V. vorgetragenen Bedenken, dass für einen OH29 nachfolgenden Bebauungsplan die Zeit knapp wird, weil gemäß Bürgervertrag schon 2019 ein Bauträgervertrag auf Basis dieses neuen B-Plans abgeschlossen sein muss, nun anerkannt. Auf der gleichen Sitzung der Bezirksversammlung wurde deshalb auch eine Absicherung des Bürgervertrages für Klein Borstel einstimmig beschlossen. Mit diesem Beschluss bekräftigt der Bezirk über die von Herrn Rösler geleistete Unterschrift unter dem Bürgervertrag hinaus seinen Willen, diesen einzuhalten. Dieser Beschluss bindet die Verwaltung unmittelbar an den vorgegebenen Zeitplan.

Dieser Beschluss hat dazu geführt, dass Lebenswertes Klein Borstel e.V. die Bürgervertragsampel überarbeitet hat. Die neue Situation sehen Sie hier.

Bürgervertrag_03_2017

Ausblick

Neben dem weiteren Monitoring des Bürgervertrages wird sich die Arbeit von Lebenswertes Klein Borstel e.V. nun auf den Quartiersbeirat und die Beteiligung an der Aufstellung des OH29 nachfolgenden Bebauungsplans konzentrieren.