Anfrage der CDU an den Bezirk – Rösler verstrickt sich in Widersprüche
20 Dezember 2017Am 05. Dezember 2017 hat Dr. Schott, Fraktionsvorsitzender der CDU im Bezirk Hamburg-Nord, eine Kleine Anfrage zum Bürgerbeteiligungsverfahren in Klein Borstel gestellt. In seiner Antwort verstrickt sich Bezirksamtsleiter Harald Rösler – persönlich Mitunterzeichner des Bürgervertrags Klein Borstel – in Widersprüche. Obwohl er nach eigener Aussage den Bürgervertrag Klein Borstel gar nicht interpretiert, ist er sich sicher, dass der Bürgervertrag durch das laufende von ihm verantwortete Werkstattverfahren nicht gebrochen wird:
Rösler schreibt: “Das Bezirksamt Hamburg-Nord hat keine Interpretation des Bürgervertrages vorgenommen. Die Bürgerbeteiligung und das derzeit laufende kooperative Werkstattverfahren dienen einer einvernehmlichen Interpretation des Bürgervertrages.” Und weiter: “Der vom Bezirksamt Hamburg-Nord eingeschlagene Weg führt nicht zu einem Vertragsbruch.”
Wie kann Herr Rösler wissen, dass der Bürgervertrag eingehalten wird, wenn er die Interpretation Bürgern, Architekten und Jury überlässt? Auch die Auslobung für die Architekten enthält keinerlei Restriktionen aus dem Bürgervertrag.
Tatsächlich haben Rösler und sein Amt nachweislich eine Interpretation des Bürgervertrages vorgenommen. Die Interpretation des Bezirksamtes, dass der Bürgervertrag mit seiner Drittelmixformulierung bis zu 60 % Sozialwohnungsbau zulässt, war nachgewiesenermaßen falsch. Das sogenannte “Clearing” durch Dr. Andreas Dressel (SPD) hat bestätigt, dass auf dem Anzuchtgarten gemäß Bürgervertrag nur ein Drittel Sozialwohnungen gebaut werden dürfen. Diese Sichtweise wurde in der Zwischenzeit – notgedrungen – auch vom Bezirksamt sowie den Bezirksfraktionen von SPD und Grünen akzeptiert.
Eine weitere entscheidende Interpretation des Bürgervertrags durch Herrn Rösler findet sich in der Auslobungsbroschüre des Bezirksamts-Nord, nur leider nicht in der für Architekten und Jury verbindlichen Aufgabenstellung.
Auf Seite 11 heißt es: “Die Ergebnisse der Bürgerbeteiligung bestätigen größtenteils die im Bürgervertrag festgehaltenen Rahmenbedingungen. (…) Besonders häufig wurde auch die Bebauung mit höchstens zwei Geschossen und ohne Staffelgeschoss genannt.”
Bürgerbeteiligung ist Mogelpackung – Rösler steuert auf Vertragsbruch zu
Wenn also die Rahmenbedingungen des Bürgervertrages u.a. Zweistöckigkeit OHNE Staffelgeschoss bedeuten und dieses sich mit den meisten Stimmen der Bürgerbeteiligung deckt, wie kann es dann angehen, dass die Architekten fast ausschließlich Zweistöckigkeit MIT Staffelgeschoss vorschlagen?
Es gibt nur eine Antwort: Die Bürgerbeteiligung ist eine Mogelpackung, die Aufgabenstellung an die Architekten ist nicht bürgervertragskonform – und Herr Rösler steuert mit seinem Werkstattverfahren aktiv und grob fahrlässig auf einen Vertragsbruch in Klein Borstel zu.
Die Kleine Anfrage von Dr. Schott (CDU) lesen Sie hier.