Verwaltungsgericht verhängt Baustopp für geplante Flüchtlingsunterkunft am Anzuchtgarten in Klein Borstel

28 Oktober 2015

Das Verwaltungsgericht verhängte heute einen Baustopp für die Errichtung der am Anzuchtgarten in Klein Borstel geplanten Unterkunft für 700 Flüchtlinge und Obdachlose. Das Verwaltungsgericht folgte dem Antrag der Kläger, dass die Maßnahme – entgegen der Auffassung der Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration (BASFI) – weder auf Polizeirecht noch auf den neu geschaffenen § 246 Abs. 14 BauGB gestützt werden kann. Die Initiative Lebenswertes Klein Borstel begrüßt diese Entscheidung und fordert die BASFI auf, das Gesprächsangebot der Kläger anzunehmen.

Die vollständige Pressemitteilung zu diesem Thema finden sie hier.

Der Beschluss des Verwaltungsgerichts kann hier abgerufen werden.