Gespräch mit dem Bezirk zum fehlerbehafteten Wettbewerbsverfahren

21 Dezember 2017

Am 18. Dezember 2017 hat in den Fraktionsräumen der Hamburgischen Bürgerschaft ein Gespräch zwischen Lebenswertes Klein Borstel e.V., dem Dachverband IfI, Bezirksamtsleiter Rösler sowie den SPD- und Grünen-Fraktionsspitzen der Bürgerschaft sowie des Bezirkes Hamburg-Nord stattgefunden.

Fehlerbehaftetes Wettbewerbsverfahren muss korrigiert werden!

Mit dieser Kernforderung ist Lebenswertes Klein Borstel in die Gespräche gestartet. Bereits Anfang November wurde das Bezirksamt Hamburg-Nord als auslobende Behörde darauf aufmerksam gemacht, dass sowohl die Broschüre der Bürgerbeteiligung als auch die Auslobungsbroschüre des Wettbewerbsverfahrens fehlerhaft sind. Letztere enthält weder in der Aufgabenstellung noch in den Restriktionen Maßgaben, die sich aus dem Bürgervertrag ergeben. Als Folge davon wurden am 12. Dezember im Bezirksamt Hamburg-Nord erste Architektenentwürfe vorgestellt, die nicht bürgervertragskonform sind.

Keine Einigung bei Wohneinheiten – dreistellige Anzahl deutlich zu hoch!

Ein wesentliches Gesprächsergebnis war, dass anerkannt wurde, dass die Anzahl der Wohneinheiten von gebietsmaßstäblicher Relevanz ist. 40 Wohneinheiten würden sich aus der direkten Übertragung der Dichte von Ohlsdorf 12 auf das Plangebiet ergeben (wir berichteten). Einigen konnten die Parteien sich nicht auf eine konkrete Anzahl von Wohneinheiten. Offensichtlich wurde jedoch, dass derzeit teils dreistellig geplante Wohneinheiten deutlich zu hoch liegen. Würde weiter so hoch geplant, wäre ein Bruch des Bürgervertrags vorprogrammiert.

Keine Bereitschaft von Bezirk und Politik, das Wettbewerbsverfahren offiziell neu zu starten!

Trotz diverser offensichtlicher Mängel des laufenden Wettbewerbsverfahrens sind Politik und Bezirk nicht bereit, das Verfahren neu zu starten. So läuft ein Verfahren mit nicht-bürgervertragskonformen Entwürfen weiter, ohne dass Architekten und Jury eine offizielle Information dazu erhalten. “Informell” sollen zwar die noch im Wettbewerb befindlichen Büros über das Gespräch benachrichtigt werden, insbesondere was die Wohneinheiten betrifft. Dennoch müssen Ihre Entwürfe nach wie vor offiziell den Kriterien der fehlerhaften Auslobung entsprechen und danach möglichst viele Wohneinheiten vorsehen, um der von allen diesen Vorgängen ahnungslosen Jury zu gefallen. Die Quadratur des Kreises, die Bezirksamt und Politik von den Büros erwarten.

Lesen Sie das Gesprächsprotokoll hier.

Thema Kita aus Zeitgründen nicht auf der Tagesordnung

Auch bei dem Thema Kita ist die Auslobungsbroschüre fehlerhaft. Der Bürgervertrag Klein Borstel fordert keineswegs eine Kita. Durch den geplanten Rückbau der Flüchtlingsunterkunft und den bis 2022 immer mehr zunehmenden Anteil schulpflichtiger Kinder im Neubaugebiet ist der Bedarf für eine zusätzlichen Kita in Klein Borstel mehr als fragwürdig.