“Fortschrittsbericht” zu Bürgerverträgen – Senatsdrucksache lässt viele Fragen offen!

22 Januar 2017

Am 10. Januar 2017 hat der Senat der Freien und Hansestadt Hamburg mit seiner Drucksache 21/7486 eine Stellungnahme zum “Konsens mit den Initiatoren der Volksinitiative ‘Hamburg für gute Integration’” herausgegeben.

Leider bezeugt das Papier in eindrucksvoller Weise, wie unangemessen langsam die Mühlen der Politik mahlen. Berichtsstand dieser im Januar veröffentlichten Drucksache ist der 30. September 2016! Der sogenannte “Forschrittsbericht” bzw. Bericht über die “Umsetzung der einzelnen Bürgerverträge” (Kapitel 6) entbehrt jedoch nicht nur an Aktualität. Es fehlen auch wichtige Themen wie das Bebauungsplanverfahren, konkrete Schritte und Umsetzungstermine.

Zu Klein Borstel heißt es in dem Papier:

“In einem Treffen der Vertreter/innen der drei Bürgerinitiativen und des Bezirksamts Hamburg-Nord am 2. September 2016 wurden nachstehende Punkte vereinbart. Die Reduzierung der Platzzahl der Folgeunterkunft “Große Horst 2” ehemals Am Anzuchtgarten auf 452 und der Verzicht auf Haus 2 und 4 sowie die zweigeschossige Bauweise werden umgesetzt. Es erfolgt eine Belegung durch Flüchtlinge mit guter Bleibeperspektive, bevorzugt Familien mit Kindern und anderen schutzbedürftigen Personen und der Bewohner der nahegelegenen Unterkunft Borstels Ende, die zum 31. Dezember 2016 aufgelöst werden soll. Eine Verlegung des Waschhauses wurde geprüft, ist aber nicht möglich. Die Betriebszeiten werden auf werktags 09:00 bis 17:00 Uhr begrenzt. Die Interessen der gesamten Anwohnerschaft und deren Sorgen, Ideen, Anregungen werden berücksichtigt, indem ein Runder Tisch (regelmäßiges Treffen der Ehrenamtlichen und Nachbarn mit der Unterkunftsleitung von f&w und Bezirksvertretern) und ein Quartiersbeirat eingesetzt wurden. Die Vertragsparteien tauschen sich anlassbezogen über den Fortgang der Vertragsumsetzung aus. Ein erstes Treffen hat bereits stattgefunden und ein zweites Treffen ist terminiert. Im nächsten Schritt sollen die Themen dann im Beirat regelmäßig erörtert werden. Die Einsetzung des Beirats ist vorbereitet und wurde im Regionalausschuss beraten. Die Spielstraße bleibt erhalten. Die Zufahrt über Große Horst und die Verwendung der Anschrift “Große Horst” werden umgesetzt.

Bebauungsplanverfahren findet keine Erwähnung

Ein essentielles Element des Bürgervertrages Klein Borstel, der Fahrplan für das Bebauungsplanverfahren zur Umsetzung der Wohnbebauung auf der Fläche der Wohnunterkunft im Jahr 2022, wird von Seiten des Senats in diesem Bericht vollständig ausgeblendet. Dabei ist der zeitliche Ablauf penibel einzuhalten, wenn der vertraglich fixierte Ablauf mit Abschluss eines Bauträgervertrages bis zum 31.12.2019 eingehalten werden soll!

Zufahrt Große Horst wird umgesetzt – aber wann?

Die vertraglich fixierte Zufahrt des Geländes über die Straße Große Horst wird in dem Bericht als “wird umgesetzt” gekennzeichnet. Unklar ist jedoch zu welchem Zeitpunkt. Die Zufahrt Große Horst und die Inbetriebnahme der Schrankensysteme Erna-Stahl-Ring fehlen tatsächlich bis heute, so dass der gesamte Verkehr zur Unterkunft derzeit über die Spielstraße läuft.

Das Fazit: Gut, aber nicht gut genug!

Zwar scheint die Stadt Hamburg bemüht, den Bürgervertrag Klein Borstel in einzelnen Punkten umzusetzen. Viele Punkte bleiben jedoch offen. Dem im Bürgervertrag Klein Borstel festgehaltenem jährlichen Fortschrittsbericht wird das Senatspapier in keiner Weise gerecht.