Der Beschluss des Oberverwaltungsgerichts vom 03.12.2015 und was er bedeutet

04 Dezember 2015

Das Oberverwaltungsgericht hat am 03.12.2015 entschieden, dass die Tiefbauarbeiten auf dem Gelände Am Anzuchtgarten fortgesetzt werden dürften (Az. 2 Bs 266/15). Konkret geht es um Erdarbeiten zur Herrichtung und Erschließung des Grundstücks, den Einbau von Ver- und Entsorgungsleitungen und den Bau des Fundaments. Der Antrag der Stadt, die Umbauarbeiten am Verwaltungsgebäude fortsetzen zu dürfen, wurde zurückgewiesen.

Das Gericht hat festgestellt, dass der Stadt unzumutbare Nachteile drohen, die im Falle eines späteren Obsiegens nicht mehr rückgängig gemacht werden können. Tiefe Temperaturen im Winter könnten nämlich Erdbauarbeiten über einen längeren Zeitraum unmöglich machen. Deshalb hat das Oberverwaltungsgericht das “dringende öffentliche Interesse an der kurzfristigen Schaffung zusätzlicher Unterkunftsplätze” höher bewertet als die Beeinträchtigung der Antragsteller durch die Fortsetzung der Tiefbauarbeiten.

Im Bezug auf die Arbeiten am Verwaltungsgebäude greift dieses Argument nicht, weil nur Innenarbeiten anstehen. Deshalb hat das Gericht den Antrag insofern zurückgewiesen und dabei festgestellt, dass die Entscheidung des Verwaltungsgerichts “nicht offensichtlich fehlerhaft” ist.

Zu den weiteren Erfolgsaussichten der Beschwerde der Stadt hat sich das Gericht nicht geäußert. Aus unserer Sicht ist mit der Entscheidung des Gerichts keine Vorentscheidung gefallen. Vielmehr handelt es sich um eine reine Folgenabwägung. Die Stadt baut daher auf eigenes Risiko. Wir bleiben zuversichtlich, dass das OVG die Entscheidung des Verwaltungsgerichts in der Sache bestätigt.