Bürgervertrag und Bürgerbeteiligung gefährdet!

05 November 2017

Am 4. November 2017 hat die öffentliche Entwurfswerkstatt als Auftakt für ein sogenanntes kooperatives Werkstattverfahren stattgefunden. Im Rahmen dieses Prozesses soll unter Einhaltung der Bürgerbeteiligung der Bebauungsplan Ohlsdorf 30 für die der Flüchtlingsunterkunft nachfolgenden Wohnbebauung entwickelt werden.

Aufgrund des derzeitigen Vorgehens des Bezirksamtes sieht Lebenswertes Klein Borstel e.V. die Einhaltung des Bürgervertrags Klein Borstel gefährdet und die Ergebnisse des Bürgerdialogs missachtet.

Klare Vorgaben an die Architekturbüros fehlen

Anscheinend hat das Bezirksamt Hamburg-Nord es bisher versäumt, den fünf beteiligten Architekturbüros klare Vorgaben hinsichtlich der Bebauungsdichte, – höhe sowie des Anteils an Sozialwohnungen zu machen. Und das obwohl alle diese Punkte zweifelsfrei im Bürgervertrag definiert sind. Vielmehr ließen am 4. November Aussagen von Mitarbeitern des Bezirksamtes Nord den Eindruck entstehen, dass nur solche Vorschläge eine Chance hätten, die genügend Wohneinheiten und wenige Grünflächen vorsähen. In Folge desses wurde von mehreren Büros sogar Viergeschossigkeit für die Bebauung des Anzuchtgartens ins Spiel gebracht.

Verletzung des Bürgervertrages vorprogrammiert, Bürgerbeteiligung ad absurdum geführt

Der Bürgervertrag sagt unmissverständlich: “Das Maß der Bebauung soll grundsätzlich nicht erhöht werden.” Das Maß einer  Bebauung wird im Zuge einer Bebauungsdichteberechnung festgelegt. Bei der Lebenswertes Klein Borstel e.V. vorliegenden Dichteberechnung handelt es sich um ein Behördenpapier, das der Wohnbebauung im bisherigen Neubaugebiet zugrunde lag. Obwohl dieses Papier in den Bürgerbeteiligungsprozess eingeflossen ist, hat es keine Berücksichtigung gefunden.

Der Bürgervertrag sagt weiter: “Art und Stil sollen an das Neubaugebiet angepasst werden.” Art und Stil sind: Staffelgeschoss nur im Norden, zum Süden hin abfallende Höhe. Dies haben auch die beteiligten Bürger in ihrer Mehrheit im Bürgerdialog gewünscht und es wurde sogar in der Auslobung zum Planungswettbewerb wiedergegeben.

Der Bürgervertrag sieht einen “Drittelmix aus frei finanzierten Mietwohnungen, Eigentumswohnungen und Sozialwohnungen” vor. In der Veranstaltung am 4. November wurde vom Bezirksamt mündlich jedoch eine Erhöhung des Sozialwohnungsanteils auf 60 % anvisiert.

In der Auslobung des Werkstattverfahrens wird zudem geschrieben: “Schon im Bürgervertrag wurde die Prüfung einer Kita angeregt.” Die Forderung nach Kitaplätzen im Bürgervertrag bezieht sich aber auf den gesteigerten Bedarf in Folge der Flüchtlingsunterbringung. Nach Beendigung der Flüchtlingsunterbringung ist davon auszugehen, dass die bestehenden Kitas den Bedarf in Klein Borstel decken können. Hier macht die Auslobung also eine falsche Vorgabe, die sofort korrigiert werden muss.

Bezirksamt muss vertragskonforme Anforderungen festlegen

Dass die bisherigen Entwürfe die Anforderungen des Bürgervertrages nicht umsetzen, liegt offenbar an mangelndem oder falschem Briefing des Bezirksamtes Hamburg-Nord und der am 4. November mehrfach mündlich erfolgten Aufforderung an die Architekturbüros, das Maß der Bebauung deutlich zu erhöhen. Lebenswertes Klein Borstel e.V. fordert das Bezirksamt Hamburg-Nord auf, seine Rolle als Vertragspartner des Bürgervertrages Klein Borstel wahrzunehmen und umgehend eindeutige, bürgervertragskonforme Anforderungen festzulegen und zu kommunizieren. Die Interpretation des Bürgervertrags darf nicht den Architekturbüros überlassen werden.