Bürgervertrag Klein Borstel in Gefahr – Termineinhaltung schwer möglich

23 Februar 2017

Am 21. Juli 2016 wurde der Bürgervertrag Klein Borstel unterzeichnet – von Vertretern des Rathauses, Bezirksamtsleiter Harald Rösler und Vertretern von Lebenswertes Klein Borstel e.V..

Der Bürgervertrag legt u.a. fest, dass bis zum 31.12.2019 ein neuer Bebauungsplan für die Fläche “Am Anzuchtgarten” aufgestellt wird in Orientierung an den Planzielen und Festsetzungen des Bebauungsplans Ohlsdorf 12. Außerdem soll bis dahin ein Bauträgervertrag mit festgeschriebenem Baubeginn bis zum 30.06.2022 für die gesamte Fläche geschlossen sein.

Während der Verhandlungen waren beide Parteien davon ausgegangen, dass der die Wohnbebauung festschreibende Bebauungsplan bereits parallel zum derzeit laufenden B-Plan-Verfahren Ohlsdorf 29 anlaufen kann – ein Kernpunkt in den Verhandlungen, um den ambitionierten Zeitplan bis zum 31.12. 2019 einzuhalten.

Auf Drängen der Klein Borsteler Unterzeichner hat das Bezirksamt Hamburg-Nord im Oktober 2016 einen Zeitplan für das Ohlsdorf 29 folgende B-Planverfahren aufgestellt. Bezirksamtsleiter Rösler kam bereits damals zu dem Schluss, dass der Zeitplan nur einzuhalten ist “vorbehaltlich der Erwartung eines idealen Verfahrensablaufs”. Ein in den Verhandlungen zugesagtes paralleles Betreiben der B-Pläne ist in dem Zeitplan nicht vorgesehen. Rösler begründete dieses Vorgehen damit, dass das parallele Betreiben zweier B-Pläne juristisch nicht möglich sei.

Bezirksamtsleiter Rösler schlägt Vorschlag zur Problemlösung aus

Lebenswertes Klein Borstel e.V. hat mit anwaltlicher Hilfe eine Stellungnahme ausgearbeitet, die aufzeigt, wie sowohl Rechtssicherheit für die bestehende Einrichtung geschaffen werden kann und Ziele des Bürgervertrages abgebildet werden können – und das innerhalb eines einzigen B-Plans. Diese Win-Win-Lösung einer Festsetzung der Flüchtlingsunterbringung auf Zeit und der anschließenden Wohnbebauung in einem Bebauungsplanverfahren hat Bezirksamtsleiter Rösler mit dem Hinweis auf Zeitverzögerungen zurückgewiesen. “Faktisch verlieren wir aber nur Zeit, wenn zwei Bebauungspläne nacheinander aufgestellt werden”, kommentiert Olaf Peter, Vorsitzender von Lebenswertes Klein Borstel e.V., das Vorgehen der Verwaltung.

Stadtentwicklungsausschuss soll Ohlsdorf 29 durchwinken – Bürgerbeteiligung ad absurdum?

Am 23. Februar 2017 soll nun im Stadtentwicklungsausschuss des Bezirks Hamburg-Nord der Bebauungsplan Ohlsdorf 29 durchgewunken werden – und das obwohl über 100 teils detaillierte Einwendungen von Hamburger Bürgern eingegangen sind. Harald Rösler fordert in seinem Zustimmungspapier den Stadtentwicklungsausschuss auf, die Einwendungen zu übergehen.

Fazit: Bürgervertrag in Gefahr

Bezirksamtsleiter Rösler hat mit seiner Unterschrift unter dem Bürgervertrag Klein Borstel einen Termin für die Einhaltung der Wohnbebauung “Am Anzuchtgarten” zugesagt, der mit dem derzeitigen Verfahren kaum einhaltbar ist. An dem von Lebenswertes Klein Borstel e.V. aufgezeigten Weg, Flüchtlingsunterkunft und nachfolgende Wohnbebauung in einem B-Plan zu vereinen, hat er kein Interesse. Lebenswertes Klein Borstel e.V. sieht die Einhaltung des Klein Borsteler Bürgervertrags in Gefahr.

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