Bürgerbegehren nicht zulässig?

08 April 2016

Es ist ein normaler Vorgang, dass eine Zulassungsprüfung nach Anzeige eines Bürgerbegehrens erfolgt. Es ist kein normaler Vorgang, dass Bezirksämter sich gegenüber der Presse äußern, bevor eine begründete Entscheidung gefallen ist und den Initiatoren bekannt gemacht wurde. Ob der Senat Recht hat, wird notfalls ein Gericht entscheiden. Wir sind völlig davon überzeugt, dieses Verfahren zu gewinnen.

Lassen Sie sich nicht demotivieren. Nutzen Sie das kommende Wochenende, um mit uns Unterschriften zu sammeln.

Zeigen Sie dem Senat mit Ihrer Unterschrift, dass Sie mit den Plänen, Großunterkünfte für Flüchtlinge zu bauen, nicht einverstanden sind. Fordern Sie mit diesem Begehren, dass alle Maßnahmen, die zum Bau dieser Großunterkünfte führen, so lange gestoppt werden – bis ernsthafte Verhandlungen über alternative, dezentrale Unterbringungsformen stattgefunden haben.

Wir wollen unbedingt erreichen, dass die Integration der Flüchtlinge gelingt. Dazu brauchen wir eine funktionierende Nachbarschaft – und keine Großsiedlungen, in denen die Flüchtlinge unter sich sind.

Mit dem Bürgerbegehren wollen wir erreichen, dass keine Fakten aus Beton geschaffen werden. Rechtliche Auseinandersetzungen helfen weder den Bürgern, noch den Flüchtlingen. Es muss endlich am Verhandlungstisch eine Lösung gefunden werden.

Das Sammeln geht also weiter!